Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkungen

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und Leichter schreiben.

Auftrag

Der Trainingsauftrag wird schriftlich erteilt und bestätigt. Die Vertragspartner unterrichten sich gegen-seitig rechtzeitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

Der Trainer führt den Trainingsauftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.

Stornierung

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Trainingsauftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei, bis zu vier Wochen vorher ist ein Ausfallhonorar von 25 % des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen, bis zu zwei Wo-chen vorher von 50 % und bis zu einer Woche vorher von 75 %. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle Trainingshonorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens bei Leichter schreiben.

Trainingsausfall

Ist der Trainer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen oder nicht von ihm zu vertretenden Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, das Seminar mit einem anderen Trainer durchzuführen oder ausfallen zu lassen. In diesem Fall erhält Leichter schreiben eine Ausfallentschädigung von 25 % des vereinbarten Trainingshonorars.

Trainingsmaterialien und Urheberrecht

Alle von Leichter schreiben bereitgestellten Materialien (Texte, Tabellen, Grafiken, Abbildungen, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Audio- und Videodateien sowie Konzepte für übungen und Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings zu verwenden.

Leichter schreiben sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwendeten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung im Training entgegensetehen. Leichter schreiben stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung dieser Materialien entstehen könnten.

Der Auftraggeber sichert Leichter schreiben zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Trainer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung dieser Materialien entstehen könnten.

Werbung und Wettbewerb

Auftraggeber und Leichter schreiben sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.

Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird Leichter schreiben nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

Haftung

Der Trainer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschuss gilt nicht für Personenschäden.

Leichter schreiben verfügt über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Trainer, Berater, Coach, Dozent, Outdoortrainer bei der R+V Versicherung, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden. Die Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis pauschal für Personen- und Sachschäden 2.000.000 €.

Vertraulichkeit

Leichter schreiben wird die personenbezogenen Daten der Trainingsteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrags und der Zusammenarbeit.

Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln.

Köln, 01.12.2011

Teilnahmebedingungen für offene Seminare

Für die Teilnehmer an offenen Seminare finden Sie hier die Teilnahmebedingungen.